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: FinanzdienstleistungsgesetzReturn
Seit dem 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zusammen mit ihren Ausführungsverordnungen in Kraft. Dank erfolgreicher Interventionen des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV und der Swiss Insurance Brokers Association SIBA ist die Versicherungswirtschaft dem FIDLEG nicht unterstellt. Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister ausserhalb des Versicherungsgeschäfts gegenüber ihren Kunden nach Ablauf einer meist zw...
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Bern, 13.03.2015 - Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung verschiedene Anpassungen vorzunehmen und bis Ende Jahr eine Botschaft auszuarbeiten.
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Stellungnahme Swiss Insurance Brokers Association SIBA zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG
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