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04Nov

Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG

Stellungnahme Swiss Insurance Brokers Association SIBA zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG

 

Versicherungsbroker

Dem ungebundenen Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsbroker kommt im deregulierten Markt mit verschiedensten Versicherungsprodukten und -bedingungen eine Schlüsselfunktion zu. Er muss den gesamten Markt kennen und ist zu "best advice" verpflichtet. Der Berufsstand des Versicherungsbrokers ist im Geschäftskundensegment etabliert. Die Versicherungsvermittlung ist zudem seit 2006 im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) mit Informations- und Registrierungspflichten in einer EU-kompatiblen Weise (IMD) reguliert. Diese Aufsicht hat sich bewährt. Die Assekuranz hat zu keinen Beschwerden Anlass gegeben, welche einen zusätzlichen Regulierungsbedarf erfordert.

 

FIDLEG inkompatibel mit ungebundener Versicherungsvermittlung

Das FIDLEG ist auf die bisher nicht regulierten unabhängigen Vermögensverwalter, Anlageberater und Banken ausgerichtet. Ziel ist es, Konsumenten von Anlageprodukten zu schützen.

Gleichzeitig mit dem FIDLEG will das EFD ohne Grund und Auftrag das geltende VAG in dem Sinne revidieren, dass die Tätigkeit der ungebundenen Versicherungsvermittlung auf Courtagebasis de facto nicht mehr möglich ist. Das E-VAG sieht vor, dass Art. 9 (Unabhän-

gigkeit) und Art. 26 (Entgegennahme von Vorteilen) FIDLEG sinngemäss auch auf die ungebundenen Versicherungsvermittler Anwendung finden soll. Damit ist ein Versicherungsvermittler nur dann unabhängig, wenn er keine Entschädigungen von Dritten annimmt oder die von Dritten erhaltenen Vorteile an den Versicherungsnehmer weitergibt. Diese Bestimmungen stellen die Existenz der Versicherungsbroker in Frage.  

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