Alle Unternehmen müssen in der Schweiz die gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen erfüllen. Die Vorschriften dafür sind im Obligationenrecht (OR) und in der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) festgelegt. Darin ist auch beschrieben, wie die elektronische Archivierung zu erfolgen hat. Überdies ist ein wichtiges Bundesgerichtsurteil zu beachten.
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