MaklerTech News

Innovationen und Insights für Versicherungsprofis

03Aug

Bund hat den Anteil der E-Rechnungen vervierfacht

03 Aug, 2018 | Digitalisierung | News | Return|

Auf Anfang 2016 hat der Bund seine Lieferanten zur Einreichung einer elektronischen Rechnung verpflichtet. Seither konnte der Anteil der E-Rechnungen auf rund 60 Prozent erhöht werden. Die Bundesverwaltung ist bestrebt, diesen Anteil weiter zu erhöhen. Sie akzeptiert neu auch die guten alten PDF-Rechnungen per E-Mail.

 

Auspacken und Scannen fällt weg

Seit dem 1. Januar 2016 sind die Lieferanten des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen einzureichen. Durch den papierlosen Austausch können die Rechnungen effizienter verarbeitet werden. Beispielsweise fällt das Auspacken und Scannen weg und die Rechnungsdaten können einfacher in das Buchhaltungssystem übernommen werden.

 

400'000 E-Rechnungen

Seit Einführung der Verpflichtung konnte der Anteil der E-Rechnungen kontinuierlich von 14 Prozent im Dezember 2014 auf 57 Prozent im Mai 2018 gesteigert werden. Dies entspricht rund 400‘000 von insgesamt 700‘000 Rechnungen pro Jahr. Die Verpflichtung betrifft nicht alle Rechnungen: Kleinbeschaffungen sind davon ausgenommen. Zudem stammen nicht alle Rechnungen an die Bundesverwaltung aus einer Lieferantenbeziehung.

 

QR-Code erleichtert Verarbeitung von PDF-Rechnungen

Die Bundesverwaltung ist bestrebt, den Anteil E-Rechnungen weiter zu erhöhen. Sie bietet ihren Lieferanten deshalb verschiedene Zustellmöglichkeiten für die Rechnungen an. Seit dem 1. Januar 2018 können E-Rechnungen auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Dies vereinfacht die elektronische Rechnungsstellung für die Lieferanten erheblich. Ab sofort akzeptiert der Bund auch PDF-Rechnungen per E-Mail. Durch die ab 2019 geplante Ablösung des Einzahlungsscheins durch einen QR-Code auf dem Rechnungsdokument wird die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen im PDF-Format zusätzlich erleichtert.

 

Bund will pragmatischen Ansatz weiterführen

Im Vergleich zur Schweiz bestehen in den Nachbarländern der Schweiz strengere Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Der Bundesrat zieht aber ein positives Fazit zur Einführung der E-Rechnung in der Schweiz und möchte den partnerschaftlichen und pragmatischen Ansatz ohne Ausdehnung des Obligatoriums weiterführen.

Related

Neuer CEO bei der winVS software AG

Neuer CEO bei der winVS software AG

Die Unternehmensleitung der winVS software AG hat einen Wechsel erfahren. Pascal Iten ist neuer CEO ...

Read More >
 Talk mit Ottmar Hitzfeld

Talk mit Ottmar Hitzfeld

Mehr als 130 Personen drängen am 18. September 2014 in die „Amaghall“ an der Alten Steinhauserstra...

Read More >
Erfüllt die Brokersoftware «winVS next» die Anforderungen an ein zeitgemässes digitalisiertes Führungsinstrument?

Erfüllt die Brokersoftware «winVS next» die Anforderungen an ein zeitgemässes digitalisiertes Führungsinstrument?

Die Betriebswirtschaftslehre verlangt von zeitgemässen digitalisierten Führungsinstrumenten, dass si...

Read More >
Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen im Zeitalter der Digitalisierung

Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen im Zeitalter der Digitalisierung

Alle Unternehmen müssen in der Schweiz eine strenge gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Geschäftsun...

Read More >
«Die Branche wandelt sich. Der EcoHub der IG B2B ist eine der Antworten»

«Die Branche wandelt sich. Der EcoHub der IG B2B ist eine der Antworten»

Beat Marbach, früherer Chef der Informationstechnologie von Swiss Life und heute mit NABOOH «IT Brai...

Read More >
Coronakrise und Homeoffice: «Die Zukunft der Arbeitswelt ist hybrid und nicht rein digital»

Coronakrise und Homeoffice: «Die Zukunft der Arbeitswelt ist hybrid und nicht rein digital»

«Die Zukunft der Arbeitswelt ist hybrid und nicht rein digital», schreibt Sabine Eckhardt (Bild), Ch...

Read More >

 

 

Kategorien

 

Tags