MaklerTech News

Innovationen und Insights für Versicherungsprofis

03Aug

Bund hat den Anteil der E-Rechnungen vervierfacht

03 Aug, 2018 | Digitalisierung | News | Return|

Auf Anfang 2016 hat der Bund seine Lieferanten zur Einreichung einer elektronischen Rechnung verpflichtet. Seither konnte der Anteil der E-Rechnungen auf rund 60 Prozent erhöht werden. Die Bundesverwaltung ist bestrebt, diesen Anteil weiter zu erhöhen. Sie akzeptiert neu auch die guten alten PDF-Rechnungen per E-Mail.

 

Auspacken und Scannen fällt weg

Seit dem 1. Januar 2016 sind die Lieferanten des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen einzureichen. Durch den papierlosen Austausch können die Rechnungen effizienter verarbeitet werden. Beispielsweise fällt das Auspacken und Scannen weg und die Rechnungsdaten können einfacher in das Buchhaltungssystem übernommen werden.

 

400'000 E-Rechnungen

Seit Einführung der Verpflichtung konnte der Anteil der E-Rechnungen kontinuierlich von 14 Prozent im Dezember 2014 auf 57 Prozent im Mai 2018 gesteigert werden. Dies entspricht rund 400‘000 von insgesamt 700‘000 Rechnungen pro Jahr. Die Verpflichtung betrifft nicht alle Rechnungen: Kleinbeschaffungen sind davon ausgenommen. Zudem stammen nicht alle Rechnungen an die Bundesverwaltung aus einer Lieferantenbeziehung.

 

QR-Code erleichtert Verarbeitung von PDF-Rechnungen

Die Bundesverwaltung ist bestrebt, den Anteil E-Rechnungen weiter zu erhöhen. Sie bietet ihren Lieferanten deshalb verschiedene Zustellmöglichkeiten für die Rechnungen an. Seit dem 1. Januar 2018 können E-Rechnungen auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Dies vereinfacht die elektronische Rechnungsstellung für die Lieferanten erheblich. Ab sofort akzeptiert der Bund auch PDF-Rechnungen per E-Mail. Durch die ab 2019 geplante Ablösung des Einzahlungsscheins durch einen QR-Code auf dem Rechnungsdokument wird die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen im PDF-Format zusätzlich erleichtert.

 

Bund will pragmatischen Ansatz weiterführen

Im Vergleich zur Schweiz bestehen in den Nachbarländern der Schweiz strengere Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Der Bundesrat zieht aber ein positives Fazit zur Einführung der E-Rechnung in der Schweiz und möchte den partnerschaftlichen und pragmatischen Ansatz ohne Ausdehnung des Obligatoriums weiterführen.

Related

 Serie CRM III: Standardprozesse definieren und automatisieren

Serie CRM III: Standardprozesse definieren und automatisieren

CustomerRelationshipManagement CRM ist der systematische Ansatz zur Planung, Steuerung und Durchführ...

Read More >
IT-Systemmigration: «Die Betroffenen stets miteinbeziehen!»

IT-Systemmigration: «Die Betroffenen stets miteinbeziehen!»

Marco Keller, 40-jährig (Bild), ist Leiter Finanzen und Administration der Versicherungsbrokergruppe...

Read More >
«Die Zukunft der Versicherungsbranche ist digital»

«Die Zukunft der Versicherungsbranche ist digital»

Michael John, 46-jährig (Bild), ist als Präsident der IG B2B for Insurers + Brokers seit Jahren ein ...

Read More >
 Der Bundesrat überprüft die Brokerkommissionen im Bereich der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat überprüft die Brokerkommissionen im Bereich der beruflichen Vorsorge

Am 23. März 2019 ist im Nationalrat die Interpellation «Aktueller Mechanismus der Entschädigung von ...

Read More >
 Countdown der Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs läuft

Countdown der Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs läuft

Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist in der Schweiz in vollem Gange. Bis zum 30. Juni 2018 mü...

Read More >

 

 

Kategorien

 

Tags