MaklerTech News

Innovationen und Insights für Versicherungsprofis

17Jan

Versicherungsbroker sind dem neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) nicht unterstellt

Seit dem 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zusammen mit ihren Ausführungsverordnungen in Kraft. Dank erfolgreicher Interventionen des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV und der Swiss Insurance Brokers Association SIBA ist die Versicherungswirtschaft dem FIDLEG nicht unterstellt. Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister ausserhalb des Versicherungsgeschäfts gegenüber ihren Kunden nach Ablauf einer meist zweijährigen Übergangsfrist einhalten müssen. Das FINIG vereinheitlicht die Finanzmarktaufsicht(FINMA)-Bewilligungsregeln für Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser.

 

Einheitliche Wettbewerbsbedingungen und Kundenschutz

Das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG soll innerhalb der Übergangsfrist von mehrheitlich zwei Jahren der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und der Verbesserung des Kundenschutzes dienen, wozu es den unterstellten Finanzdienstleistern neue aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln auferlegt. Im Zentrum stehen Informations- und Erkundigungspflichten, da Kunden für eine informierte Anlageentscheidung auf ausreichende Informationen über ihren Finanzdienstleister sowie über die erhältlichen Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente angewiesen sind. Sodann verpflichtet das FIDLEG Finanzdienstleister hinsichtlich ihrer Kunden Angemessenheits- und Eignungsprüfungen durchzuführen sowie zur Dokumentation und Rechenschaft.

 

Kundenindividualität berücksichtigen

Neu müssen die dem FIDLEG unterstellten Finanzdienstleister von Gesetzes wegen die Kenntnisse, Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und Anlageziele ihrer Kundinnen und Kunden berücksichtigen. Die gesetzlichen Verhaltens- und Produktvorschriften sind dem jeweils angesprochenen Kundensegment angepasst, wobei zwischen Privatkunden und professionellen Kunden unterschieden wird.

 

Vereinheitlichte Prospektanforderungen, Ombudsstellen, Prozesskosten

Das FIDLEG führt für sämtliche Effekten, die öffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, vereinheitlichte Prospektanforderungen ein. Neben die Prospektvorschriften tritt die Pflicht zur Erstellung eines Basisinformationsblatts, sofern Privatkunden komplexere Finanzinstrumente angeboten werden. Damit einzelne Kunden einfacher gegen ein allfälliges Fehlverhalten ihres Finanzdienstleisters vorgehen können, sieht das FIDLEG eine Stärkung der Ombudsstellen vor, indem sich alle Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen müssen und die Ombudsstellen einer behördlichen Anerkennung bedürfen. Um der Problematik des Prozesskostenrisikos im Zivilprozess zugunsten der klagenden Privatkunden entgegen zu wirken, wird überdies für bestimmte Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern, Finanzinstituten, Banken und Versicherungsunternehmen eine Befreiung von der Pflicht zur Leistung von Prozesskostenvorschüssen und Sicherheiten vorgesehen.

 

Regelung der Aufsicht

Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) regelt die Aufsicht über sämtliche Finanzdienstleister, die ausserhalb des Versicherungsgeschäfts in irgendeiner Form das Vermögensverwaltungsgeschäft betreiben, in einem einheitlichen Erlass.

 

Software winVS next unterstützt Teile der neuen Verhaltensregeln gemäss FIDLEG

Finanzdienstleister, die dem Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG unterstellt sind und die die Software winVS next nutzen, werden von dieser Software bei neuen Pflichten wie der obligatorischen Datenaufzeichnung und Datenaufbewahrung unterstützt.

Related

Die Plattform EcoHub will die Digitalisierung im Schweizer Versicherungsmarkt voranbringen

Die Plattform EcoHub will die Digitalisierung im Schweizer Versicherungsmarkt voranbringen

Anfang Juli 2022 wurde von 24 Aktionären die von Marcel Schradt (Bild) geführte EcoHub AG gegründet....

Read More >
eBill ist die Zukunft der volldigitalisierten Rechnungsstellung in der Schweiz

eBill ist die Zukunft der volldigitalisierten Rechnungsstellung in der Schweiz

Am 16. August 2022 hat der Mediendienst der Bundesverwaltung eine letzte Warnung verbreitet: «Ab dem...

Read More >
 Countdown der Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs läuft

Countdown der Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs läuft

Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist in der Schweiz in vollem Gange. Bis zum 30. Juni 2018 mü...

Read More >
Anpassung der Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz:

Anpassung der Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz:

Bern, 13.03.2015 - Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Finanzdienstleistung...

Read More >
«Die Branche wandelt sich. Der EcoHub der IG B2B ist eine der Antworten»

«Die Branche wandelt sich. Der EcoHub der IG B2B ist eine der Antworten»

Beat Marbach, früherer Chef der Informationstechnologie von Swiss Life und heute mit NABOOH «IT Brai...

Read More >
 Fahrtrichtung bekannt

Fahrtrichtung bekannt

Wo die Reise in etwa hingeht, ist bekannt. Einige sind bereits auf dem Weg, andere verharren an der ...

Read More >

 

 

Kategorien

 

Tags