Bundesrat rüttelt an den Courtagen der Versicherungsbroker im Pensionskassengeschäft, eine Studie der Universität St.Gallen verteidigt das bestehende System Super Admin

«Entschädigungen an den Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, sind nicht im Interesse der Versicherten», steht in der im Parlament hängigen Botschaft des Bundesrats zur Modernisierung der Aufsicht der AHV. Eine Studie der Universität St.Gallen dagegen verteidigt das bestehende Courtagensystem in der beruflichen Vorsorge. Lesen Sie hier, um was es in dieser für die Versicherungsbroker folgenreichen Auseinandersetzung geht.

 

Geplanter Artikel im Berufsvorsorgegesetz

«Der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen Vorsorgeeinrichtungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften Entschädigungen bezahlen dürfen und Versicherungseinrichtungen solche Entschädigungen ihrer getrennten Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge belasten dürfen», steht im Entwurf zu einem neuen Artikel 69 im Berufsvorsorgegesetz. Dieser Artikelentwurf ist Teil der im Parlament hängigen «Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge».
In der Botschaft zu diesem Reformprojekt äussert der Bundesrat glasklar seine Meinung zu den Courtagen an Versicherungsvermittler in der beruflichen Vorsorge: «Entschädigungen an den Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, sind nicht im Interesse der Versicherten und deshalb mit dem Vorsorgeziel nicht vereinbar. Sie führen zu Fehlanreizen, die die bestehenden Verzerrungen (Risikoselektion) in der beruflichen Vorsorge noch verstärken. Der Bundesrat erachtet die aktuelle Situation als unbefriedigend und erklärte sich deshalb bereit, zu prüfen, welche Änderungen angezeigt sind. Er erhält neu im geplanten Artikel 69 des Berufsvorsorgegesetzes die Kompetenz, in der Verordnung zu regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgeeinrichtung für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften Entschädigungen bezahlen darf.»

 

Studie verteidigt das gegenwärtige Courtagensystem

Die im Auftrag der Swiss Insurance Brokers Association ausgearbeitete und im Februar 2020 veröffentlichte Studie «Nutzen und Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der beruflichen Vorsorge» der Universität St.Gallen kommt im Gegensatz zu den bundesrätlichen Erwägungen zum Schluss: «Als Fazit unserer Studie sehen wir im Bereich der Courtagen für unabhängige Versicherungsbroker in der beruflichen Vorsorge keinen grundlegenden Systemwechsel angezeigt. Im bestehenden System gibt es aber Optimierungspotenziale in den drei Bereichen Transparenz, Ausbildung und Haftung.»

 

Nutzen der reinen Honorarberatung ist nicht ersichtlich

Als ein Hauptgrund für die Verteidigung des gegenwärtigen Courtagensystems wird in der Studie der Universität St.Gallen aufgeführt: «In der Szenarioanalyse werden sechs Varianten einer Marktregulierung im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen evaluiert. Es verbleiben erhebliche Zweifel, ob durch die Einführung einer reinen Honorarberatung ein Nutzen aus Sicht des einzelnen Kunden wie auch aus der Sicht der Volkswirtschaft insgesamt erzielt werden kann. Dies insbesondere, weil der erhoffte Nutzen einer höheren Beratungsqualität nicht belegt werden kann, aber negative Folgen bereits relativ breit sichtbar sind.»

 

Es wird spannend sein zu beobachten, ob und wie in der kommenden politischen Diskussion über die Regulierung der Versicherungsbrokercourtagen im Bereich der Pensionskassen die Erkenntnisse der Studie der Universität St.Gallen eingehen. Wir bleiben am Ball.




Comments are closed.
Comment
Schranzhofer

Die Brokercourtagen sind so lange berechtigt, wie es verschiedene BVG-Kassen gibt. Die Courtagestreichung ist nur dann korrekt, wenn nur noch eine Kasse existiert. Da die Bundes BVG Kasse von allen bisherigen Kassen am schlechtesten abgeschnitten hat. Man darf ohne Übertreibung sagen kriminell verwaltet wurde und mit Sicherheit bei dieser keine Courtagen bezahlt wurden, ist ein weiterer Kommentar nicht mehr nötig.
Einfach gesprochen, der Bund soll zuerst vor seiner eigenen Türe aufwischen, bevor er sich in fremde Gärten wagt. Zudem zahlen wir, das arbeitende Volk deren Kassenbeiträge, durch die 7-fach Versteuerung unseres Grundeinkommens. Das muss auch in Zukunft angegangen werden. Ich gehöre neben Kessler zu den ältesten Brokern in der Schweiz.