Der Bundesrat hat zu den in der Vernehmlassung umstrittenen Themen heute erste Richtungsentscheide getroffen. Sowohl auf die Beweislastumkehrregelung als auch auf den Prozesskostenfonds und das Schiedsgericht wird verzichtet. Der Zugang zu einem Gericht soll mit einer neuen Kostenregelung ohne Querfinanzierung unter den Finanzdienstleistern erleichtert werden, indem die Finanzdienstleister bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unabhängig vom Prozessausgang ihre Parteikosten selber tragen. Die Regelung zu den Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes (Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklage) wird in die entsprechenden Arbeiten zur Anpassung der Zivilprozessordnung integriert und nicht mehr im FIDLEG geregelt. Das Kundenberaterregister wird grundlegend überarbeitet und mit dem Register für ausländische Finanzdienstleister zusammengeführt. Die Regelung über die Offenlegung der Entschädigungen (z.B. Retrozessionen) wird gemäss Vorentwurf beibehalten. Es soll somit weder ein Verbot von Retrozessionen noch eine Einschränkung der Transparenz vorgesehen werden. Die erweiterten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Steuerkonformität der Kunden werden im Rahmen der Botschaft zum AIA-Umsetzungsgesetz geregelt. Bei der Institutsaufsicht wird eine generelle gesetzliche Grundlage für die Rechtsrisiken vorgesehen. Auf die Aufhebung des Bankengesetzes wird verzichtet, jedoch sind FINIG und Bankengesetz aufeinander abzustimmen.
Zur konkreten Ausgestaltung der Aufsicht über die Vermögensverwalter, der Aus- und Weiterbildung und der Kostenproblematik bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bundesrat noch eine separate Aussprache führen.