Schuss vor den Bug: FINMA verdonnert CSS zur Rückzahlung von 129 Millionen Franken an die Zusatzversicherten Admin winVS
Die von Direktor Urban Angehrn (Bild) geführte Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen die in der Krankenzusatzversicherung tätige Gesellschaft der CSS-Gruppe ab. Das Verfahren förderte Mängel im Geschäft mit externen Vermittlern zu Tage und zeigte auf, dass die CSS Versicherung AG Teile der Vertriebs- und Verwaltungskosten gruppenintern einseitig zulasten der Zusatzversicherten verteilt. Die FINMA ordnet an, überhöhte Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken den betroffenen Zusatzversicherten zurückzuerstatten.

 

«Schwere Aufsichtsrechtsverletzungen»

Die FINMA unterstreicht in der Medienmitteilung «FINMA verpflichtet CSS zur Prämienrückerstattung zugunsten von Krankenzusatzversicherten» namentlich: «Das Verfahren der FINMA ergab, dass die CSS Versicherung AG von 2013 bis 2019 schwere Aufsichtsrechtsverletzungen zu verantworten hat. Diese gründen auf Mängel im Bereich des Vermittlergeschäfts und gruppenintern einseitig zulasten der Krankenzusatzversicherten verrechneten Verwaltungskosten. Die CSS bezahlte teilweise wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Provisionen, welche die Rentabilität der Neuabschlüsse in Frage stellten. Zudem belastete die CSS bis 2018 sämtliche vom Konzern geleisteten Provisionszahlungen dem Zusatzversicherungsgeschäft. Die Vermittlerkosten für alle Neuabschlüsse wurden somit ausschliesslich von den Zusatzversicherten getragen, obschon diese nachweislich auch obligatorische Krankenversicherungen betrafen. Kommt dazu: Die CSS hat die Zusatzversicherung mit weiteren nicht verursachergerechten Kosten belastet, indem die Zusatzversicherung beispielsweise seit Jahren den weitaus überwiegenden Teil der Marketingkosten und die vollständigen Werbekosten der ganzen CSS-Gruppe trägt.»

 

Erste Antwort der CSS

In der Medienmitteilung «CSS prüft Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA» schreibt die CSS: «Der Entscheid der FINMA ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die CSS analysiert die Verfügung nun im Detail und prüft das weitere Vorgehen. Sollte die Verfügung rechtskräftig werden, wird die CSS einen detaillierten Plan für die Rückerstattungen erstellen und ihre Kundinnen und Kunden im Bereich der Zusatzversicherung in den Jahren 2013 bis 2019 über die Höhe der Zahlungen informieren. Die Versicherten und das Geschäft der CSS in der obligatorischen Grundversicherung sind nicht betroffen.»

 

Branchenvereinbarung zur Regelung der Versicherungsvermittlungstätigkeit im Krankenkassenbereich

Zur Regelung der Versicherungsvermittlungstätigkeit im Krankenkassenbereich haben sich die Krankenversicherer bereits 2020 auf die privatwirtschaftliche Branchenvereinbarung «Vermittler» gegen die telefonische Kaltakquise und für die Begrenzung der Provisionen geeinigt. Diese betrifft die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen soll damit mehr Rechtssicherheit zu Gunsten der Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Die freiwillige Vereinbarung trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Jetzt greift der Staat durch

Am Montag, 7. März 2022, hat der Nationalrat als Erstrat dem neuen «Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit» zugestimmt. In der Herbstsession kommt die Vorlage laut dem Sessionsprogramm am Dienstag, 20. September 2022, in den Ständerat. In der «Botschaft zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit» wird festgehalten: «Der vorliegende Entwurf soll die Tätigkeit von Vermittlerinnen und Vermittlern in der sozialen Krankenversicherung und der Krankenzusatzversicherung regulieren, indem die von den Versicherern diesbezüglich festgelegten Regeln verbindlich erklärt werden. Zudem soll auch die Qualität der Vermittlungsdienstleistungen verbessert werden. Ein weiteres Ziel ist es, unerwünschte Telefonanrufe in der Krankenversicherungsbranche zu unterbinden.» Des Weitern wird der Grund für den Staatseingriff genannt: «Unerwünschte Telefonanrufe sind für die Bevölkerung ein grosses Ärgernis. Auch die an die Vermittlerinnen und Vermittler ausbezahlten Provisionen beschäftigen das Parlament seit einigen Jahren. Bei der Verabschiedung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes hat der Gesetzgeber entschieden, es den Versicherern zu überlassen, diese beiden Punkte in einer Vereinbarung zu regeln. Jeder der beiden Dachverbände erstellte eine Vereinbarung. Im Anschluss stellte sich jedoch heraus, dass sich nicht alle Versicherer an die Vereinbarung ihres Dachverbands hielten.» Deshalb muss der Staat jetzt durchreifen.




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