L’harmonisation du trafic des paiements bat son plein en Suisse. Toutes les entreprises doivent avoir adapté leur logiciel comptable à la nouvelle norme ISO 20022 d’ici au 30 juin 2018. Au terme de cette mutation, les émetteurs de factures pourront, à partir de janvier 2019, commencer à envoyer des factures QR répondant pleinement aux exigences réglementaires liées à l’ordonnance révisée sur le blanchiment d’argent. Quelle est la marche à suivre?
Le projet «SEPA» en cours depuis 2012
En mars 2012, l’Union européenne (UE) lance le projet «Single Euro Payments Area – SEPA». L’objectif: uniformiser à l’échelle mondiale le trafic des paiements sans numéraire. Le «SEPA» s’inscrit dans le cadre de la nouvelle norme ISO 20022. Cette norme internationale pour l’échange électronique des données dans la branche financière entrera également en vigueur en Suisse en juillet 2018.
Tous concernés
L’harmonisation du trafic des paiements suivant la norme ISO 20022 concerne tout le monde: les établissements financiers, les entreprises et donc tous les courtiers en assurances, les clients. Les virements, prélèvements, notifications et reportings, mais aussi les bulletins de versement seront adaptés au nouveau système. Pour pouvoir travailler en conformité avec la nouvelle norme de paiement ISO 20022, les entreprises suisses sont donc tenues d’actualiser leurs processus et leurs logiciels jusqu’au 30 juin 2018 au plus tard.
Chances d’optimisation
Il est de l’intérêt des entreprises de toutes tailles de procéder sans attendre à la transition vers ISO 20022, car l’uniformisation des systèmes de paiement permet de prévenir les erreurs de saisie, les questions complémentaires et les rejets de la part des banques, et de réduire ainsi la charge administrative.
Collaborer avec les partenaires de la technologie de l’information (TI)
Pour pouvoir travailler en accord avec la nouvelle norme ISO-20022, toutes les entreprises doivent disposer d’un logiciel comptable qui la supporte ainsi que d’un matériel informatique actualisé. Si ce n’est pas encore le cas, il est indispensable d’œuvrer, avec les partenaires de la technologie de l’information (IT) et les responsables IT en interne, à y remédier rapidement.
Condition préalable à la facture QR
L’harmonisation du trafic des paiements conformément à la norme ISO 20022 implique en outre le passage à la facture QR. À partir de janvier 2019, les premières factures QR pourront être envoyées. Elles pourront être établies uniquement par des logiciels comptables ou des systèmes ERP (Enterprise-Resource-Planning) correspondant à la nouvelle norme ISO 20022. Les bulletins de versement actuels ne pourront continuer à être utilisés pour la facturation que pendant une période de transition.
«Schwere Aufsichtsrechtsverletzungen»
Die FINMA unterstreicht in der Medienmitteilung «FINMA verpflichtet CSS zur Prämienrückerstattung zugunsten von Krankenzusatzversicherten» namentlich: «Das Verfahren der FINMA ergab, dass die CSS Versicherung AG von 2013 bis 2019 schwere Aufsichtsrechtsverletzungen zu verantworten hat. Diese gründen auf Mängel im Bereich des Vermittlergeschäfts und gruppenintern einseitig zulasten der Krankenzusatzversicherten verrechneten Verwaltungskosten. Die CSS bezahlte teilweise wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Provisionen, welche die Rentabilität der Neuabschlüsse in Frage stellten. Zudem belastete die CSS bis 2018 sämtliche vom Konzern geleisteten Provisionszahlungen dem Zusatzversicherungsgeschäft. Die Vermittlerkosten für alle Neuabschlüsse wurden somit ausschliesslich von den Zusatzversicherten getragen, obschon diese nachweislich auch obligatorische Krankenversicherungen betrafen. Kommt dazu: Die CSS hat die Zusatzversicherung mit weiteren nicht verursachergerechten Kosten belastet, indem die Zusatzversicherung beispielsweise seit Jahren den weitaus überwiegenden Teil der Marketingkosten und die vollständigen Werbekosten der ganzen CSS-Gruppe trägt.»
Erste Antwort der CSS
In der Medienmitteilung «CSS prüft Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA» schreibt die CSS: «Der Entscheid der FINMA ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die CSS analysiert die Verfügung nun im Detail und prüft das weitere Vorgehen. Sollte die Verfügung rechtskräftig werden, wird die CSS einen detaillierten Plan für die Rückerstattungen erstellen und ihre Kundinnen und Kunden im Bereich der Zusatzversicherung in den Jahren 2013 bis 2019 über die Höhe der Zahlungen informieren. Die Versicherten und das Geschäft der CSS in der obligatorischen Grundversicherung sind nicht betroffen.»
Branchenvereinbarung zur Regelung der Versicherungsvermittlungstätigkeit im Krankenkassenbereich
Zur Regelung der Versicherungsvermittlungstätigkeit im Krankenkassenbereich haben sich die Krankenversicherer bereits 2020 auf die privatwirtschaftliche Branchenvereinbarung «Vermittler» gegen die telefonische Kaltakquise und für die Begrenzung der Provisionen geeinigt. Diese betrifft die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen soll damit mehr Rechtssicherheit zu Gunsten der Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Die freiwillige Vereinbarung trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Jetzt greift der Staat durch
Am Montag, 7. März 2022, hat der Nationalrat als Erstrat dem neuen «Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit» zugestimmt. In der Herbstsession kommt die Vorlage laut dem Sessionsprogramm am Dienstag, 20. September 2022, in den Ständerat. In der «Botschaft zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit» wird festgehalten: «Der vorliegende Entwurf soll die Tätigkeit von Vermittlerinnen und Vermittlern in der sozialen Krankenversicherung und der Krankenzusatzversicherung regulieren, indem die von den Versicherern diesbezüglich festgelegten Regeln verbindlich erklärt werden. Zudem soll auch die Qualität der Vermittlungsdienstleistungen verbessert werden. Ein weiteres Ziel ist es, unerwünschte Telefonanrufe in der Krankenversicherungsbranche zu unterbinden.» Des Weitern wird der Grund für den Staatseingriff genannt: «Unerwünschte Telefonanrufe sind für die Bevölkerung ein grosses Ärgernis. Auch die an die Vermittlerinnen und Vermittler ausbezahlten Provisionen beschäftigen das Parlament seit einigen Jahren. Bei der Verabschiedung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes hat der Gesetzgeber entschieden, es den Versicherern zu überlassen, diese beiden Punkte in einer Vereinbarung zu regeln. Jeder der beiden Dachverbände erstellte eine Vereinbarung. Im Anschluss stellte sich jedoch heraus, dass sich nicht alle Versicherer an die Vereinbarung ihres Dachverbands hielten.» Deshalb muss der Staat jetzt durchreifen.
Das ist die digitale Plattform EcoHub
EcoHub ist die zentrale Plattform im Versicherungs-, Vorsorge- und Brokermarkt, die ursprünglich von der IG B2B für Insurers + Brokers betrieben wurde. EcoHub bietet grundlegende Services für eine unkomplizierte Kommunikation und einen sicheren Datenaustausch zwischen Broker und Versicherer. Als Aktionäre der EcoHub AG sind nahezu alle Schweizer Erstversicherer im Boot, zudem viele namhafte Broker. Die IG B2B for Insurers + Brokers hält 30 Prozent der Aktien. Mit der neuen privatrechtlichen Struktur sollen das Angebot, die Nutzung und die Weiterentwicklung der Plattform laufend vorangetrieben werden. In der nächsten Entwicklungsphase ist der Aufbau einer offenen Community und eines Marktplatzes für Dienstleistungen von Drittanbietern vorgesehen. Damit legt die EcoHub AG die nötige Basis für die weitere Digitalisierung des Schweizer Versicherungs-, Vorsorge- und Brokermarkts.
Warum braucht es EcoHub?
Die Digitalisierung des Schweizer Versicherungs-, Vorsorge- und Brokermarkts ist für alle Beteiligten eine grosse Chance. Sie birgt jedoch auch Risiken. Fehlende Ressourcen und Kenntnisse verlangsamen den Prozess, das Investitionsrisiko für einzelne Unternehmen ist hoch. Thomas Kühne, Verwaltungsratspräsident der EcoHub AG und zugleich Chief Information Officer der Mobiliar, unterstreicht: «Wir bündeln mit der EcoHub AG die Kräfte der gesamten Versicherungsbranche für die Digitalisierung und gehen dank der gemeinsamen Plattform als chancengleiche Partner in die digitale Zukunft.»
Das sagt der Chief Executive Officer der EcoHub AG
Marcel Schradt, Chief Executive Officer der EcoHub AG, ist zuversichtlich: «Aus dem Verein IG B2B for Insurers + Brokers ist ein waschechtes lT-Unternehmen hervorgegangen. Wir haben mithin fast so etwas wie ein Start-up gegründet. Mit dem Unterschied, dass wir mit über 1’100 angeschlossen Unternehmen und über 7’500 Benutzerinnen und Benutzern auf einer hervorragend funktionierenden Plattform starten. Diese gilt es nun professionell weiterzuentwickeln und so die Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft der Schweiz voranzutreiben. EcoHub soll die zentrale Plattform für den Schweizer Versicherungs-, Vorsorge- und Brokermarkt sein, auf der alle Broker, Versicherer und Serviceanbieter als Teil der Community das Angebot aktiv mitgestalten können.»
Das sind die Aktionäre der EcoHub AG