Die QR(Quick Response)-Rechnung löst ab Januar 2019 die heute eingesetzten orangen und roten Einzahlungsscheine ab. Die neue Lösung ermöglicht es, im Rechnungsverkehr die Herausforderungen durch Digitalisierung und Regulierung effizient zu bewältigen. Banken, Softwarehäuser und weitere Interessierte entwickeln auf verschiedene Anwenderbedürfnisse zugeschnittene Lösungen zur einfachen Einbindung der QR-Rechnung in die Rechnungs- und Zahlungsabläufe. Lesen Sie, wie die einschneidende Umstellung bewältig werden soll.
Unternehmen müssen bis Mitte 2018 die Umstellung im Griff haben Der Schweizer Zahlungsverkehr wird auf der Grundlage des weltweit anerkannten Standards ISO 20022 harmonisiert. Der gesamte Zahlungsprozess wird digitalisiert und somit für alle Marktteilnehmer deutlich effizienter und wirtschaftlicher. Die Schweizer Finanzinstitute schliessen ihre Umstellung bis Ende 2017 ab, Firmenkunden bis spätestens Mitte 2018. Nach Abschluss der Umstellung können Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken, die die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung vollumfänglich erfüllen.
QR-Code mit Schweizerkreuz Die neue QR-Rechnung enthält den QR-Code mit einem Schweizer Kreuz als Erkennungsmerkmal. Der QR-Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in digitaler Form und bildet zusammen mit den aufgedruckten Informationen den Zahlteil der QR-Rechnung im Format A6. Dieser Zahlteil mit QR-Code ersetzt die heutigen Einzahlungsscheine.
Die Neuerungen für Rechnungssteller Die wesentlichen Neuerungen für Rechnungssteller sind:
Die Neuerungen für Rechnungsempfänger Die wesentlichen Neuerungen für Rechnungsempfänger sind:
Mit oder ohne Betrag Wie bei den heutigen Einzahlungsscheinen kann die QR-Rechnung mit oder ohne Betrag ausgestellt, von Hand im E-Banking eingegeben, per Papier an das Finanzinstitut gesendet oder am Postschalter für die Einzahlung verwendet werden. Die Einführung im Zeitablauf Die QR-Rechnung kann erst eingeführt werden, wenn die Rechnungssteller ihre Systeme bis Mitte 2018 schweizweit auf den Standard ISO 20022 umgestellt haben. Vor diesem Hintergrund sind die Hersteller von Buchhaltungssoftware oder Enterprise-Resource-Planning(ERP)-Systemen aufgefordert, ihren Kunden möglichst bis Ende 2017 entsprechende Lösungen anzubieten. Während einer möglichst kurzen Übergangszeit können neben den QR-Rechnungen auch die heutigen Einzahlungsscheine verwendet werden. Damit haben Rechnungssteller die Möglichkeit, die Umstellung zu einem für sie passenden Zeitpunkt vorzunehmen. Da die Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken können, müssen alle Marktteilnehmer ab diesem Zeitpunkt technisch in der Lage sein, QR-Rechnungen zur Zahlung und Verarbeitung zu nutzen.
Weitere Informationen findet man auf https://www.paymentstandards.ch/de/home/splash.html.
Folgende gesetzliche Anpassungen sind in winVS advisor 2015 integriert:
Leistungen der AHV Renten
Leistungen der IV Rente
Grenzbeträge Berufliche Vorsorge
Säule 3a
Folgende gesetzliche Anpassungen sind in winVS advisor 2016 integriert:
Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist in der Schweiz in vollem Gange. Bis zum 30. Juni 2018 müssen alle Unternehmen ihre Buchhaltungssoftware auf den neuen Standard ISO 20022 umgestellt haben. Und nach Abschluss der Umstellung können Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken, welche die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung vollumfänglich erfüllen. Was ist zu tun?
Projekt «SEPA» seit 2012 am Laufen
Im März 2012 lanciert die Europäische Union EU das Projekt «Single Euro Payments Area – SEPA». Ziel ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr weltweit zu vereinheitlichen. «SEPA» beruht auf dem neuen Standard ISO 20022. Dieser internationale Standard für den elektronischen Datenaustausch in der Finanzbranche gilt ab dem Juli 2018 auch in der Schweiz.
Alle sind betroffen
Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs mit dem Standard ISO 20022 betrifft alle: Finanzinstitute, Unternehmen und damit auch alle Versicherungsbroker, Kunden. Überweisungen, Lastschriften, Avisierung und Reporting, aber auch Einzahlungsscheine werden auf das neue System angepasst. Um mit der neuen Zahlungsnorm ISO 20022 arbeiten zu können, müssen Schweizer Unternehmen deshalb ihre Abläufe und ihre Software bis spätestens am 30. Juni 2018 aktualisieren.
Optimierungschancen
Die rechtzeitige Umstellung auf ISO 20022 bietet den Unternehmen aller Grössenordnungen weniger Ärger: Durch die einheitlichen Zahlungssysteme können Erfassungsfehler, Rückfragen und Rückweisungen durch Banken verhindert und somit administrativer Aufwand verringert werden.
Die Aufgabe mit den Informationstechnologie(IT)-Partnern lösen
Um mit den neuen Standards arbeiten zu können, benötigen alle Unternehmen eine Buchhaltungs-Software, welche den neuen ISO-20022-Standard unterstützt. Gegebenenfalls muss auch eingesetzte Hardware aktualisiert werden. Wo das noch nicht geschehen ist, muss die Aufgabe in Zusammenarbeit mit den externen Informationstechnologie(IT)-Partnern und den internen IT-Verantwortlichen rasch gelöst werden.
Voraussetzung für die QR-Rechnung
Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs gemäss dem Standard ISO 20022 erfolgt auch die Umstellung auf die QR-Rechnung. Ab Januar 2019 können die ersten QR-Rechnungen verschickt werden. Diese können nur von Buchhaltungssoftware oder Enterprise-Resource-Planning(ERP)-Systemen verarbeitet werden, die dem neuen Standard ISO 20022 entsprechen. Die heutigen Einzahlungsscheine werden beim Rechnungsversand nur noch während einer Übergangszeit verwendet werden können.
eBill ist eine Erfolgsgeschichte
eBill geht deutlich weiter als die QR-Rechnung: eBill ermöglicht ein nahtloses digitales Bezahlen in der Schweiz. Rechnungssteller senden Rechnungen direkt und sicher ins E-Banking ihrer Kunden. Diese prüfen alle Angaben online und können die Rechnung per Knopfdruck zur Zahlung freigeben. Rechnungssteller reduzieren ihren Aufwand und profitieren von zuverlässigen Zahlungseingängen und behalten die Kontrolle über den Rechnungsprozess. eBill ist auf einem atemberaubenden Wachstumskurs: 2021 wurde mit 50 Millionen eBill-Transaktionen ein neuer Höchststand erreicht. Dies entspricht einem Wachstum von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits weit über 4000 namhafte Unternehmen versenden ihre Rechnungen per eBill und somit direkt ins E-Banking ihrer Kunden. Mit rund 2,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern erreicht eBill mittlerweile gut die Hälfte aller Schweizer Haushalte!
eBill für Rechnungsempfänger: «eBill for Business»
Durch die neue Ergänzung von «eBill for Business»-Software können Geschäftskunden eBill-Rechnungen einfach und schnell direkt in ihrer Businesssoftware empfangen und anschliessend weiterverarbeiten. Die Schweizer Banken unterstützen ihre Kunden bei der Anbindung von «eBill for Business». Man kann entscheiden, ob man die eBill-Rechnungen im E-Banking oder medienbruchfrei in der eigenen Businesssoftware empfangen will. Mehr Informationen bietet das Factsheet «eBill for Business».
eBill für Rechnungssteller
Mit eBill kann man den Kunden ermöglichen, die Rechnungen digital zu empfangen, zu prüfen und zu zahlen. Die Rechnung wird mit der Fakturierungssoftware erstellt und medienbruchfrei ins E-Banking der Kunden übermittelt. Wenn ein Unternehmen als Rechnungssteller auf eBill umstellen will, braucht es die Dienstleistungen eines e-Bill-Netzwerkpartners. Diese Netzwerkpartner sind im Beitrag «eBill für Rechnungssteller» aufgelistet. Eine Offerte für die Umstellung auf eBill kann man mit diesem Formular einholen. Ergänzende Informationen bieten die Factsheets «eBill für Rechnungssteller» und «Anmelden bei eBill leicht gemacht».
Am 23. März 2019 ist im Nationalrat die Interpellation «Aktueller Mechanismus der Entschädigung von Versicherungsmaklern» eingereicht worden. Der Bundesrat hat am 23. Mai 2019 eine für die Versicherungsbroker brisante Antwort auf die Interpellation geliefert. Darin ist sogar «ein allgemeines Verbot von Kommissionen zulasten der Vorsorgeeinrichtungen» erwähnt. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte der Interpellation und der bundesrätlichen Antwort.
«Finanzierung der Kommissionen erfolgt durch die Versicherten»
In der Interpellation 19.3329 von Nationalrat Reynard Mathias wird hervorgehoben, dass viele Unternehmen, die sich einer Pensionskasse anschliessen wollen, an einen Makler gelangen. Deren Entschädigung erfolge dann zumeist aufgrund des vermittelten Prämienvolumens an die ausgewählte Pensionskasse. Wörtlich ist dann in der Interpellation zu lesen: «Die Finanzierung dieser Entschädigungen wird durch die Versicherten gewährleistet, denn sie ist Bestandteil der von der Pensionskasse in ihrer Rechnung ausgewiesenen Verwaltungskosten. Die Summe der Entschädigungen an die Makler beläuft sich nach bestimmten Berechnungen auf jährlich 300 Millionen Franken.»
Artikel 48k Absatz 2 der Verordnung über die berufliche Vorsorge BVV2
Artikel 48k Absatz 2 BVV 2 schreibt vor, dass Makler vor jeglicher Vertragsunterzeichnung den Arbeitgeber, in dessen Auftrag sie tätig werden, schriftlich über die Art und Weise ihrer Entschädigung informieren. Besondere Sanktionen sind indes nicht vorgesehen, und die Rechtsprechung ist noch relativ wenig gefestigt. Deshalb fragt der Interpellant den Bundesrat: «Zieht der Bundesrat eine Änderung von Artikel 48k BVV 2 in Betracht, um die Entschädigung durch Prämien oder Kommissionen zu begrenzen oder ganz zu untersagen?»
«Viele fordern, dass diese Art der Entschädigung begrenzt oder verboten wird»
Am Schluss seiner Interpellation stellt der Interpellant fest: «Viele Akteure im Bereich der beruflichen Vorsorge fordern, dass diese Art der Entschädigung begrenzt oder verboten wird und dass sie ersetzt wird durch eine Zahlung des Arbeitgebers an den Makler, die sich nach der tatsächlich geleisteten Vermittlungstätigkeit bemisst. Diese Zahlung soll einmalig sein, und es sollen nach Vertragsabschluss keine regelmässigen Kommissionen mehr fliessen.»
Erwägungen des Bundesrats
Der Bundesrat hebt hervor: «Die Vorsorgeeinrichtungen zahlen aus ihrem Vorsorgevermögen eine Entschädigung an Dritte (den Versicherungsmakler), die sich verpflichtet haben, ausschliesslich die Interessen der anderen Partei, das heisst des Arbeitgebers, zu wahren. Mit der Kommission werden mithin Leistungen entschädigt, die normalerweise der Arbeitgeber bezahlen oder erbringen müsste. Solche Zahlungen sind deshalb nicht im Interesse der Destinatäre und nicht mit dem Vorsorgeziel vereinbar. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsbranchen sind die in der beruflichen Vorsorge an Versicherungsmakler gezahlten Kommissionen somit tatsächlich problematisch. Denn dadurch können auch Fehlanreize entstehen, die die bestehenden Verzerrungen (Risikoselektion) in der beruflichen Vorsorge noch verstärken.»
Der Bundesrat überprüft, ob Änderungen angezeigt sind
Schlussfolgerungen des Bunderats: «Nach Ansicht des Bundesrates ist die aktuelle Situation unbefriedigend, und es besteht Anpassungsbedarf. Fachleute aus der Praxis schlagen unter anderem ein Verbot von volumenabhängigen Entschädigungen oder ein allgemeines Verbot von Kommissionen zulasten der Vorsorgeeinrichtungen vor, wenn ein Versicherungsmakler im Namen des Arbeitgebers handelt. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, wie und auf welcher rechtlichen Ebene Änderungen angezeigt sind.»
Marco Keller, 43-jährig (Bild), ist Chief Operating and Digital Officer der unabhängigen Versicherungsbrokergruppe ARISCO, Rotkreuz. Das 2011 aus der Zusammenfassung von Brokern und Beratern entstandene Unternehmen mit rund 50 Mitarbeitenden und Standorten in Rotkreuz, Egg und Herisau hat nicht zuletzt dank der im August 2019 gestarteten Brokersoftware «winVS next» die Coronakrise bislang gut bewältigt. Der Versicherungsfachmann und diplomierte Betriebswirtschafter der Fachhochschule für Wirtschaft in St. Gallen erläutert im dritten Gespräch mit den «winVS-E-News», weshalb sein Unternehmen auf Corona-Kurzarbeit verzichtet hat und welches die grössten Herausforderungen des Versicherungsbrokergeschäfts sind.
Marco Keller, welche Auswirkungen hatte der Ausbruch der Coronakrise auf Ihr Unternehmen?
Marco Keller: Unmittelbar vor dem Schweizer Lockdown haben wir für den Grossteil der Belegschaft Homeoffice angeordnet. An den Standorten Rotkreuz, Herisau sowie Egg bei Zürich waren lediglich noch einzelne Mitarbeiter vor Ort, namentlich zur Sicherstellung des Postdienstes. Dank der Einführung der Brokersoftware «winVS next» im August 2019, der Digitalisierung der Kundendossiers anfangs 2020 sowie unserer Internettelefonie-Lösung waren die Erreichbarkeit und die Auskunftsbereitschaft jederzeit gewährleistet. Die Kundenanliegen konnten somit in gewohnter Qualität und Geschwindigkeit bearbeitet und erledigt werden. Mittels wöchentlicher Teamtelefonkonferenzen war der interne Informationsfluss gewährleistet. In der Zwischenzeit wurde auch Microsoft Teams eingeführt, um Videokonferenzen durchführen zu können.
Haben Sie für Teile der Mitarbeitenden Kurzarbeit beantragt?
Marco Keller: Wir haben die Frage der Kurzarbeit eingehend geprüft. Wir kamen zum Schluss, aufgrund unserer gesunden finanziellen Verfassung sei Kurzarbeit nicht notwendig.
Gab es neben der Coronakrise markante Entwicklungen in Ihrem Unternehmen?
Marco Keller: Unmittelbar vor dem Lockdown haben wir die Standorte Zug, Adligenswil und Zürich in der «Suurstoffi» in Rotkreuz zusammengeführt. Zudem wurde zeitgleich unser neuer Marken- und Webauftritt lanciert. Des Weiteren haben wir unser Team während der Coronazeit wie geplant ergänzt und vervollständigt.
Wie hat sich die neue Brokersoftware «winVS next» während der Coronakrise bewährt?
Marco Keller: Die Brokersoftware «winVS next» bewährt sich in der Homeoffice-getriebenen Coronazeit bestens. Alle Mitarbeitenden haben jederzeit Zugriff auf die aktuellen Kundendaten. Die Software läuft sehr stabil und ist seit der Inbetriebnahme im letzten August stets ohne Unterbruch verfügbar. Eine Einschränkung gibt es leider immer noch: Der grosse Umfang der Software bereitet einzelnen Mitarbeitenden nach wie vor Mühe, die nötigen Informationen schnell zu finden. An diesem Punkt arbeiten wir.
Welches sind besondere Stärken von «winVS next»?
Marco Keller: Die Weiterentwicklung in den Bereichen Workflows und Dialoge bringt eine erhebliche Steigerung der Effizienz. Einer unserer derzeitigen Schwerpunkte ist es, hier die vollen Vorteile der Software für unser Unternehmen nutzbar zu machen. Zum Teil ist es allerdings überraschend, dass gewisse Daten noch nicht wie erwartet ausgewertet werden können. In enger Zusammenarbeit mit «winVS» arbeiten wir daran, die noch vorhandenen Lücken zu schliessen.
Welches sind die wesentlichen Vorteile zu früher?
Marco Keller: Ein wesentlicher Vorteil ist, dass wir nun sämtliche Kundendaten im gleichen System haben. Aufgrund unserer Unternehmensgeschichte waren diese Daten bis letzten August in vier verschiedenen Systemen gespeichert. Das erschwerte die Führung des Unternehmens sowie die Kundenbetreuung. Ein weiterer Vorteil ist die erheblich bessere Visibilität der pendenten Aufgaben, Kundenprojekte, Akquisitionsaktivitäten, verrechenbaren Leistungen und so weiter.
Wird die Coronakrise die Digitalisierung im Versicherungsbrokergeschäft beschleunigen?
Marco Keller: Ja, davon bin ich überzeugt. Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig es ist, die relevanten Daten jederzeit und von überall digital zur Verfügung zu haben, und zwar auf möglichst sichere Art und Weise. Die Krise hat uns auch gelehrt, dass bei einem solchen Schock der Wille und die Bereitschaft, den Weg der Digitalisierung soweit wie möglich zu gehen, in der ganzen Wirtschaft stark wächst. Zudem wurde in der Coronakrise bei vielen Gelegenheiten aufgezeigt, wie erfrischend pragmatisch neue Tools und Systeme eingeführt werden können, beispielsweise Microsoft Teams oder eine TracingApp.
Was sind neben der Coronakrise derzeit die grössten Herausforderungen des Versicherungsbrokergeschäfts?
Marco Keller: Im gesättigten Versicherungsbrokergeschäft nehmen der Konkurrenzdruck und der Margendruck unaufhaltsam zu. Es braucht deshalb laufend einen innovativen, digitalisierten Ausbau des Dienstleistungsangebots, um die bestehenden und neuen Kundinnen und Kunden bei der Stange zu halten.
Ihre Schlussbotschaft an die Leserinnen und Leser?
Marco Keller: Bleiben Sie gesund - und tun wir alle unser Möglichstes, damit die Folgen der Coronakrise nicht so einschneidend sein werden, wie es die Analysten teilweise in Aussicht stellen.
Das ist die ARISCO-Gruppe
Die ARISCO-Gruppe unter dem Dach der ARISCO Holding AG, Baar, entstand 2011 aus der Zusammenfassung einer Reihe von erfolgreichen und langjährig im Markt tätigen Broker- und Beratungsunternehmen, die schon früher eng miteinander zusammengearbeitet hatten. Mit Standorten in Rotkreuz, Egg sowie Herisau und rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört die Gruppe im nationalen Rahmen zu den grössten unabhängigen Unternehmen der Branche. Sie verfügt damit auch über direkte Kontakte zu allen wesentlichen Anbietern von Versicherungsleistungen auf dem schweizerischen Markt. Die ARISCO Holding AG ist mehrheitlich im Besitz der aktiv im Unternehmen tätigen Leitungspersonen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich am Unternehmen zu beteiligen. Zurzeit umfasst das Aktionariat rund 20 Personen. Davon sind lediglich fünf Aussenstehende. Die ARISCO-Gruppe ist schweizerischer Partner der weltweit in 120 Ländern tätigen UNIBA Gruppe und hat damit einen etablierten Zugriff auf ein internationales Netzwerk mit Know-how auch für ausgesprochene Spezialsituationen.