Folgende gesetzliche Anpassungen sind in winVS advisor 2016 integriert:
Leistungen der AHV Renten
Leistungen der IV Rente
Grenzbeträge Berufliche Vorsorge
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Säule 3a
Die QR(Quick Response)-Rechnung löst ab Januar 2019 die heute eingesetzten orangen und roten Einzahlungsscheine ab. Die neue Lösung ermöglicht es, im Rechnungsverkehr die Herausforderungen durch Digitalisierung und Regulierung effizient zu bewältigen. Banken, Softwarehäuser und weitere Interessierte entwickeln auf verschiedene Anwenderbedürfnisse zugeschnittene Lösungen zur einfachen Einbindung der QR-Rechnung in die Rechnungs- und Zahlungsabläufe. Lesen Sie, wie die einschneidende Umstellung bewältig werden soll.
Unternehmen müssen bis Mitte 2018 die Umstellung im Griff haben Der Schweizer Zahlungsverkehr wird auf der Grundlage des weltweit anerkannten Standards ISO 20022 harmonisiert. Der gesamte Zahlungsprozess wird digitalisiert und somit für alle Marktteilnehmer deutlich effizienter und wirtschaftlicher. Die Schweizer Finanzinstitute schliessen ihre Umstellung bis Ende 2017 ab, Firmenkunden bis spätestens Mitte 2018. Nach Abschluss der Umstellung können Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken, die die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung vollumfänglich erfüllen.
QR-Code mit Schweizerkreuz Die neue QR-Rechnung enthält den QR-Code mit einem Schweizer Kreuz als Erkennungsmerkmal. Der QR-Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in digitaler Form und bildet zusammen mit den aufgedruckten Informationen den Zahlteil der QR-Rechnung im Format A6. Dieser Zahlteil mit QR-Code ersetzt die heutigen Einzahlungsscheine.
Die Neuerungen für Rechnungssteller Die wesentlichen Neuerungen für Rechnungssteller sind:
Die Neuerungen für Rechnungsempfänger Die wesentlichen Neuerungen für Rechnungsempfänger sind:
Mit oder ohne Betrag Wie bei den heutigen Einzahlungsscheinen kann die QR-Rechnung mit oder ohne Betrag ausgestellt, von Hand im E-Banking eingegeben, per Papier an das Finanzinstitut gesendet oder am Postschalter für die Einzahlung verwendet werden. Die Einführung im Zeitablauf Die QR-Rechnung kann erst eingeführt werden, wenn die Rechnungssteller ihre Systeme bis Mitte 2018 schweizweit auf den Standard ISO 20022 umgestellt haben. Vor diesem Hintergrund sind die Hersteller von Buchhaltungssoftware oder Enterprise-Resource-Planning(ERP)-Systemen aufgefordert, ihren Kunden möglichst bis Ende 2017 entsprechende Lösungen anzubieten. Während einer möglichst kurzen Übergangszeit können neben den QR-Rechnungen auch die heutigen Einzahlungsscheine verwendet werden. Damit haben Rechnungssteller die Möglichkeit, die Umstellung zu einem für sie passenden Zeitpunkt vorzunehmen. Da die Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken können, müssen alle Marktteilnehmer ab diesem Zeitpunkt technisch in der Lage sein, QR-Rechnungen zur Zahlung und Verarbeitung zu nutzen.
Weitere Informationen findet man auf https://www.paymentstandards.ch/de/home/splash.html.
Der Bundesrat hat im Rahmen der E-Government-Strategie beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5‘000 Franken übersteigt. Diese Verpflichtung ist auf den 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Es winken grosse Effizienzgewinne
Die elektronische Rechnung ermöglicht einen schnellen, papierlosen Austausch von Rechnungen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger. Alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sind schon seit 2012 in der Lage, eingehende E Rechnungen zu verarbeiten. Um die damit verbundenen grossen Effizienzgewinne zu realisieren, verpflichtet der Bundesrat die Lieferanten der Bundesverwaltung seit dem 1. Januar 2016, ab einem Vertragswert von 5‘000 Franken E-Rechnungen zu stellen. Mit dieser Regelung wird das Anliegen der Klein- und Mittelunternehmen KMU berücksichtigt, Kleinbeschaffungen von der Verpflichtung auszunehmen. Die Bundesverwaltung unterstützt ihre Lieferanten in der laufenden Einführungsphase nach Kräften. Unter dem Link werden alle möglichen Fragen kompetent und gut verständlich beantwortet.
E-Rechnung noch zu wenig genutzt
Eine Umfeldanalyse zeigt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Austausch von E Rechnungen im Markt seit einiger Zeit erfüllt sind. Bei Cloud-Computing-Lösungen zum Beispiel wird die E-Rechnung automatisch unterstützt, wenn eine Buchhaltungssoftware mit integrierter E-Rechnung eingesetzt wird. Laut dem Bundesrat hapert es in der Schweiz jedoch immer noch mit der Nutzung der E-Rechnung: Beim Bund zum Beispiel wurde vor 2016 der überwiegende Teil der jährlich rund 700‘000 eingehenden Rechnungen als Papierrechnung übermittelt und musste deshalb zuerst gescannt und digitalisiert werden. Der Anteil der papierlos eingehenden E Rechnungen betrug damals lediglich rund 14 Prozent.
Bund will Vorreiter sein
Die Bundesverwaltung ist jetzt mit ihrer breit aufgestellten E-Rechnungs-Initiative bestrebt, diesen Anteil konsequent zu steigern. Mit der Verpflichtung der Lieferanten des Bundes zur E-Rechnung soll die Verbreitung der E Rechnung in der ganzen Schweizer Wirtschaft beschleunigt werden. In vielen europäischen Ländern sind die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung schon seit einiger Zeit zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet oder entsprechende Anstrengungen sind im Gange.
QR-Code erleichtert Verarbeitung von PDF-Rechnungen
Die Bundesverwaltung ist bestrebt, den Anteil E-Rechnungen weiter zu erhöhen. Sie bietet ihren Lieferanten deshalb verschiedene Zustellmöglichkeiten für die Rechnungen an. Seit dem 1. Januar 2018 können E-Rechnungen auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Dies vereinfacht die elektronische Rechnungsstellung für die Lieferanten erheblich. Ab sofort akzeptiert der Bund auch PDF-Rechnungen per E-Mail. Durch die ab 2019 geplante Ablösung des Einzahlungsscheins durch einen QR-Code auf dem Rechnungsdokument wird die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen im PDF-Format zusätzlich erleichtert.
Bund will pragmatischen Ansatz weiterführen
Im Vergleich zur Schweiz bestehen in den Nachbarländern der Schweiz strengere Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Der Bundesrat zieht aber ein positives Fazit zur Einführung der E-Rechnung in der Schweiz und möchte den partnerschaftlichen und pragmatischen Ansatz ohne Ausdehnung des Obligatoriums weiterführen.
Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist in der Schweiz in vollem Gange. Bis zum 30. Juni 2018 müssen alle Unternehmen ihre Buchhaltungssoftware auf den neuen Standard ISO 20022 umgestellt haben. Und nach Abschluss der Umstellung können Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken, welche die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung vollumfänglich erfüllen. Was ist zu tun?
Projekt «SEPA» seit 2012 am Laufen
Im März 2012 lanciert die Europäische Union EU das Projekt «Single Euro Payments Area – SEPA». Ziel ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr weltweit zu vereinheitlichen. «SEPA» beruht auf dem neuen Standard ISO 20022. Dieser internationale Standard für den elektronischen Datenaustausch in der Finanzbranche gilt ab dem Juli 2018 auch in der Schweiz.
Alle sind betroffen
Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs mit dem Standard ISO 20022 betrifft alle: Finanzinstitute, Unternehmen und damit auch alle Versicherungsbroker, Kunden. Überweisungen, Lastschriften, Avisierung und Reporting, aber auch Einzahlungsscheine werden auf das neue System angepasst. Um mit der neuen Zahlungsnorm ISO 20022 arbeiten zu können, müssen Schweizer Unternehmen deshalb ihre Abläufe und ihre Software bis spätestens am 30. Juni 2018 aktualisieren.
Optimierungschancen
Die rechtzeitige Umstellung auf ISO 20022 bietet den Unternehmen aller Grössenordnungen weniger Ärger: Durch die einheitlichen Zahlungssysteme können Erfassungsfehler, Rückfragen und Rückweisungen durch Banken verhindert und somit administrativer Aufwand verringert werden.
Die Aufgabe mit den Informationstechnologie(IT)-Partnern lösen
Um mit den neuen Standards arbeiten zu können, benötigen alle Unternehmen eine Buchhaltungs-Software, welche den neuen ISO-20022-Standard unterstützt. Gegebenenfalls muss auch eingesetzte Hardware aktualisiert werden. Wo das noch nicht geschehen ist, muss die Aufgabe in Zusammenarbeit mit den externen Informationstechnologie(IT)-Partnern und den internen IT-Verantwortlichen rasch gelöst werden.
Voraussetzung für die QR-Rechnung
Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs gemäss dem Standard ISO 20022 erfolgt auch die Umstellung auf die QR-Rechnung. Ab Januar 2019 können die ersten QR-Rechnungen verschickt werden. Diese können nur von Buchhaltungssoftware oder Enterprise-Resource-Planning(ERP)-Systemen verarbeitet werden, die dem neuen Standard ISO 20022 entsprechen. Die heutigen Einzahlungsscheine werden beim Rechnungsversand nur noch während einer Übergangszeit verwendet werden können.
Am Dienstag, 28. Januar 2020, präsentierte der Spezialist für digitale Offertausschreibungen und Offertvergleiche im Versicherungsbereich SOBRADO im «Salle Polyvalante» der Vaudoise Assurance in Lausanne sein Angebot für Versicherungsbroker. Dabei konnte Leila Sadok von winVS die Schnittstelle zwischen SOBRADO und der Brokersoftware «winVS next» präsentieren. Die «winVS-E-News» sprachen mit Adrian Ill, 55-jährig (Bild), Delegierter des Verwaltungsrats der SOBRADO, über die Lausanner Veranstaltung, die Vorteile der Schnittstelle zwischen SOBRADO und «winVS next» sowie den Beitrag von SOBRADO zur geplanten Online-Branchenplattform «EcoHub» der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers. Lesen Sie seine Antworten.
Adrian Ill, wozu diente die Veranstaltung in Lausanne und was wurde dort gezeigt?
Adrian Ill: Unser Lausanner Event diente SOBRADO der Einführung in die Romandie. Das Interesse seitens der mehr als 40 Teilnehmenden war sehr gross. Mit einer Live-Demonstration illustrierten wir die Eigenschaften unserer Software. So konnten die Anwesenden erleben, wie eine Offertausschreibung erstellt wird. Ebenfalls live zeigten wir den Aufbau eines Offertvergleichs. Darüber hinaus staunten die Zuhörerinnen und Zuhörer über die SOBRADO-Library, einer Sammlung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Geschäftsberichten mit über 4'000 Dokumenten. Aufgrund der vielen Fragen aus dem Publikum schauen wir mit Freude auf diese erfolgreiche Veranstaltung zurück. Ein grosses Dankschön geht auch an die Gastgeber der Vaudoise Assurance.
Was haben die Teilnehmenden am Event zum Thema «SOBRADO und die Schnittstelle zu «winVS next» gehört?
Adrian Ill: Versicherungsbroker, die «winVS next» und SOBRADO nutzen, müssen die Daten nicht zweimal erfassen. Die Daten werden über dedizierte Schnittstellen direkt aus «winVS next» an SOBRADO übergeben. Hat sich der «winVS next»-Nutzer bei «winVS next» eingeloggt, so entfällt der Loginaufwand bei SOBRADO. Der Ausschreibeprozess kann direkt aus der Kundendatenverwaltung angestossen werden. Leila Sadok von winVS ist es gelungen, den Versicherungsbrokern aufzuzeigen, wie einfach und hürdenlos die beiden Systeme «winVS next» und SOBRADO miteinander funktionieren. Kundendaten können so in Zukunft zwischen beiden Plattformen nahtlos übertragen werden.
Was läuft bei der angekündigten Zusammenarbeit von SOBRADO mit der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers
Adrian Ill: SOBRADO unterstützt die Entwicklung der von der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers geplanten Online-Branchenplattform «EcoHub». Diese positioniert sich als Datentransferplattform. Sie stellt mithin den Datentransport sicher. Das erlaubt jedoch noch keine End-to End-Digitalisierung. SOBRADO strukturiert als Serviceanbieter die Daten so, dass sie über «EcoHub» nach den Normen der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers an die verschiedenen Beteiligten direkt übertragen werden können. So werden von den Versicherungsbrokern Daten in Eingabemasken erfasst und von SOBRADO über den «EcoHub» direkt in die Offertsysteme der Versicherungsanbieter weitergeleitet. Eine Datentransaktionsplattform lebt von der Anzahl der Transaktionen und der breiten Anerkennung. SOBRADO wird mit seinen über 100'000 Offerttransaktionen einer der grossen Traffic-Lieferanten von «EcoHub» sein.
Wie steht es bei all diesem Datentransfer mit dem Datenschutz?
Adrian Ill: SOBRADO ist Garant für die Einhaltung des Datenschutzes zwischen den Versicherungsbrokern und den Versicherungsanbietern. By the way: Eine Zusammenarbeit von SOBRADO mit winVS ist nur möglich, weil der Datenschutz auch für winVS oberstes Gut ist. Wir freuen uns deshalb auf viele gemeinsame Nutzerinnen und Nutzer.