Folgende gesetzliche Anpassungen sind in winVS advisor 2015 integriert:
Leistungen der AHV Renten
Leistungen der IV Rente
Grenzbeträge Berufliche Vorsorge
Säule 3a
Ivo Flüeler, was ist und was tut die ARISCO Gruppe?
Ivo Flüeler: ARISCO ist eine auf dem schweizerischen Versicherungs-, Vorsorge- und dem damit zusammenhängenden Dienstleistungsmarkt tätige Gruppe, deren Wurzeln ins Jahr 1982 zurückreichen. Mit ihren Tochtergesellschaften ARISCO Versicherungen AG, ARISCO Vorsorge AG, ARISCO Dienstleistungen AG, ARISCO AG sowie den Geschäftsstellen in Rotkreuz, Egg bei Zürich, Herisau und Luzern gehört die Gruppe im nationalen Vergleich zu den grösseren unabhängigen Unternehmen der Branche. Im Zentrum der Tätigkeit stehen Kundenanliegen rund um die Themen Versicherungen einschliesslich Risiko- und Gesundheitsmanagement, berufliche und private Vorsorge samt Finanzplanung und Vermögensverwaltung. Dazu kommen weitere damit zusammenhängende Beratungsdienstleistungen rund um Fragen der Schadensabwicklung, der Steuern, des Absenzen- und Casemanagement sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die ARISCO Gruppe hat rund 50 Mitarbeitende und ist Gründungspartner der weltweit in 130 Ländern tätigen UNiBA Gruppe.
Welches sind die hauptsächlichen Auswirkungen der Coronakrise auf ARISCO?
Ivo Flüeler: Die ersten Auswirkungen der zweiten Welle der Coronakrise hatten ihren Anfang im März 2020. Der damals verfügte Lockdown forderte namentlich die sofortige Verschiebung des operativen Betriebes ins Homeoffice. Dies konnten wir ohne grosse Probleme bewältigen, da wir bereits zum Zeitpunkt der ersten Coronawelle alle Kundendossiers digital führten. Auch war bereits das arbeitsplatzunabhängige Arbeiten mittels Fernzugriff eingespielt. Es kamen aber andere Herausforderungen dazu, wie beispielsweise das dezentrale Führen der Teams, die Abdeckung des erhöhten Kommunikationsbedarfs infolge der räumlichen Distanz oder das Verarbeiten und Bearbeiten der immer noch grossen Mengen an physischer Post.
Haben Sie zur Bewältigung all dieser Herausforderungen spezielle Massnahmen ergriffen?
Ivo Flüeler: Bei uns ist es ein zentrales Anliegen, die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden stets im Auge zu behalten. Durch individuelle Coachingangebote und der Förderung von sozialen Kontakten wie beispielsweise durch virtuelle ARISCO-Kaffeepausen haben wir Akzente gesetzt, um den "Corona-Homeoffice-Blues" zu vermeiden. Der extra gebildete ARISCO-Coronakrisenstab steuert und begleitet alle Massnahmen und passt das Schutzkonzept entlang der Bundesratsentscheide laufend an.
Wie wirkt sich die Coronakrise auf den Schweizer Versicherungsmarkt aus?
Ivo Flüeler: Kurzfristig hat die Krise im Versicherungsmarkt deutlich aufgezeigt, dass Pandemien als schwer versicherbares Risiko und zugleich als eines der grössten Risiken in der Schweiz bei den meisten Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen sind. Zu Beginn des Lockdowns haben sich viele unserer Kunden an uns gewandt, um zu klären, welche Unterstützung die Versicherungsindustrie ihnen in dieser Pandemie geben kann. Da es keine Pandemieversicherung gibt, sind unsere Möglichkeiten beschränkt.
Gibt es denn bald einmal eine Pandemieversicherung?
Ivo Flüeler: Die laufende Pandemie hat die Grenzen der Versicherbarkeit aufgezeigt. Vertreter verschiedener Departemente sowie der Versicherungsbranche erarbeiteten 2020 unter der Leitung des Eidgenössische Finanzdepartement EFD ein Konzept für eine Pandemieversicherung für Unternehmen. Anschliessend lud das Finanzdepartement Vertreter der Wirtschaft ein, sich dazu zu äussern. All diese Arbeiten und Stellungnahmen finden sich im 69-seitigen Dokument «Projekt ‘Pandemieversicherung’ - Bericht der Arbeitsgruppe». Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe: Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen klare Anzeichen, dass die Schweizer Unternehmen grossmehrheitlich eine Pandemieversicherung in dieser Art wollen. Besonders das Obligatorium stösst auf Ablehnung in breiten Kreisen. Die anfallenden Prämien würden in diesem Fall als eine steuerähnliche Abgabe betrachtet. Kommt dazu: Für eine obligatorische Pandemieversicherung müsste voraussichtlich eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Ergebnis: Der Bundesrat verzichtet darauf, das Konzept einer obligatorischen Pandemieversicherung weiterzuverfolgen. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD bleibt aber mit der Versicherungsbranche in Kontakt und ist offen für allfällige alternative Vorschläge.
Themawechsel: Gibt es wegen Corona Auswirkungen im Bereich der Digitalisierung des Versicherungsgeschäfts?
Ivo Flüeler: Die Coronakrise wird auch in der Versicherungsindustrie als Treiber der Digitalisierung wirken. Ich denke da an Schnittstellen und Prozesse zwischen den Brokern, Versicherungsgesellschaften und Softwareanbietern, welche weiter ausgebaut und professionalisiert werden. Zudem hat das Arbeiten im Homeoffice das digitale Bewältigen des Alltagsgeschäfts entscheidend nach vorne gebracht.
Und wie steht es im Bereich der Kundenbeziehungen und des Kundenverhaltens?
Ivo Flüeler: Ich erwarte weitere Veränderungen im Kundenverhalten. Dies namentlich in Bezug auf den Einfluss, den die beschleunigte Digitalisierung auf die «Customer Journey» hat, die Schritte des Kunden, bevor er sich für den Kauf eines Produktes entscheidet. Die Anforderungen an die Formen und Fähigkeiten, den Kunden professionell und umfassend zu beraten, werden anspruchsvoller, weil sich die hybride Beratung weiter akzentuieren wird. Wegen Corona will der Kunde unsere Beratung schon heute per Mail, per Internet, per Telefon oder per Videokonferenz. Diese Formen der Beratung werden künftig nicht verschwinden. Sie werden im Rahmen der «Customer Journey» ihren Platz neben der immer noch sehr wichtigen physischen Beratung weiter festigen und sich stets vervollkommnen.
Welchen Einfluss hat Corona auf die Versicherungsbedürfnisse?
Ivo Flüeler: Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Gegebenheiten haben sich die Bedürfnisse etlicher Kunden im Bereich des Versicherungsschutzes geändert. Denn Entlassungen und Kurzarbeit, Schliessungen von Betrieben oder Teilen davon führen zu Überprüfungen und zu Anpassungsbedarf des Versicherungsschutzes. Zudem werden diese Entwicklungen hier und dort ein neues Bewusstsein im Risikomanagement mit sich bringen.
Wie lautet Ihre Schlussbotschaft an unsere Leserinnen und Leser?
Ivo Flüeler: Getreu unserer Vision "Wir entdecken Chancen in Risiken" bringt auch die aktuelle Covidkrise positive Effekte und Chancen mit sich. Mit der nötigen Offenheit und positiven Grundeinstellung können wir vieles aus der Krise und voneinander lernen.
Wo die Reise in etwa hingeht, ist bekannt. Einige sind bereits auf dem Weg, andere verharren an der Startlinie. Doch die digitale Transformation betrifft nicht nur Versicherungsgesellschaften, sondern auch die Broker. Artikel aus der Schweizer Versicherung Ausgabe 07/2015.
Mit der Computertechnologie im letzten Jahrhundert hat eine neue Weltgeschichte begonnen. Immer wieder kamen neue Kapitel hinzu und boten Stoff für weitere. Vom ersten Computer 1935, der gerade mal eine Multiplikation pro Sekunde durchführen konnte, über die Grossrechner, die Personal Computer und die ersten tragbaren Telefone bis hin zum Internet und den kleinen Alleskönnern namens Smartphones.
Das Kapitel Digitalisierung hätte zwar schon vor längerer Zeit Einzug in das Buch halten können, doch die Konsequenzen daraus werden erst jetzt richtig sicht- und spürbar. Es vollzieht sich ein regelrechter Wandel quer durch alle Wirtschaftszweige. Und es trifft alle. Die Musik- und Fotobranche bekam dies bereits intensiv zu spüren, Zwischenhändlern weht aktuell ein harter Wind entgegen und auch Versicherungsgesellschaften rücken in den Fokus. Wie immer die Geschichte zu Ende geht und wie viele FinTechs auch immer in den Markt drängen. Mit der Digitalisierung steht die gesamte Wirtschaft an der Schwelle einer der grössten Veränderungen in der Geschichte. Weiterlesen
Entscheid des Bundesgerichts vom 5. Mai 2020: Arbeitnehmende haben beim Wechsel der beruflichen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht. Die Kündigung des Anschlussvertrages mit der bisherigen Pensionskasse durch den Arbeitgeber setzt die vorgängige Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden voraus. Fehlt diese, ist die Kündigung ungültig. Wichtig: Von den Mitarbeitenden keine Einwände zu vernehmen, genügt nicht.
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab
Darum geht es beim Sachverhalt, den das Bundesgericht beurteilt hat: Mehrere Berufsverbände kündigen auf Ende 2017 die Anschlussvereinbarung mit ihrer bisherigen Pensionskasse. Die zuständige Bernische Aufsichtsbehörde kommt zum Schluss, der Anschlussvertrag sei ordnungsgemäss gekündigt worden. Die betroffene Pensionskasse ist damit nicht einverstanden und gelangt mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses Gericht weist am 24. April 2019 die Beschwerde der Pensionskasse ab. Der Fall wird von der Pensionskasse ans Bundesgericht weitergezogen.
Es braucht das vorgängige Einverständnis der Arbeitnehmenden
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Pensionskasse im Urteil 9C_409/2019 vom 5. Mai 2020 gut. Hauptbegründung: Artikel 11, Absatz 3bis des Berufsvorsorgegesetzes sieht vor, dass die Auflösung eines bestehenden Anschlusses an eine Vorsorgeeinrichtung und der Wiederanschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Personal oder der allfälligen Arbeitnehmervertretung erfolgt. Das Bundesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass die Kündigung im vorliegenden Fall im Einverständnis mit dem Personal geschehen sei, da die Arbeitnehmenden von der erfolgten Kündigung durch den Arbeitgeber während der laufenden Kündigungsfrist Kenntnis erhalten und keine Einwände erhoben hätten. Dieser Auffassung kann laut dem Bundesgericht nicht gefolgt werden. Dem Gesetzgeber schwebte nämlich eine gemeinsame Entscheidung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Wahl der Vorsorgeeinrichtung vor. Den Arbeitnehmenden wurde dazu ein besonderes Mitwirkungsrecht eingeräumt.
Kündigung der Pensionskasse ist ungültig
Es reicht nicht, urteilt das Bundesgericht, das Personal nur nach der Kündigung zu orientieren oder anzuhören. Vielmehr bedarf es seiner formellen Zustimmung der Arbeitnehmenden zum Anschlusswechsel. Denn die Bestimmung von Artikel 11 Absatz 3 des Berufsvorsorgegesetzes legt eine echte Mitbestimmung des Personals fest. Das heisst: Ohne eine der Kündigung vorangegangene Einwilligung der Arbeitnehmenden sind dem Arbeitgeber die Hände gebunden. Oder: Wurde das Personal vor der Kündigung nicht miteinbezogen, ist die Kündigung der Pensionskasse ungültig.
Urs Thalmann (Bild), Master of Arts der Universität Zürich und Executive MBA der Universität St. Gallen, ist Partner und seit 2007 Geschäftsführer der Qualibroker AG, Zürich. Der Versicherungsbroker mit über 50 Mitarbeitenden wendet sich an kleinere und mittlere Unternehmen. Im Gespräch mit den «winVS-E-News» unterstreicht Urs Thalmann: «Wir wollen den Unternehmen seit unserer Gründung im Jahr 2000 die höchstmögliche Qualität bieten. Das bedingt, neben der erstklassigen persönlichen Beratung stets die zeitgemässe Informationstechnologie einzusetzen.» Lesen Sie die Antworten auf sechs Fragen an Urs Thalmann.
Urs Thalmann, was zeichnet die Qualibroker AG besonders aus?
Urs Thalmann: Wir haben unser Unternehmen bei der Gründung anfangs September 2000 ganz bewusst «Qualibroker» getauft. Die Umsetzung unseres Fachwissens liefert den Unternehmen nur in Verbindung mit höchster Qualität befriedigende Ergebnisse. Tagtäglich überprüfen wir unser Angebot und unsere Konzepte. Die Zertifizierung nach ISO 9001-2008 bestätigt diese Anstrengungen. All das wäre allerdings in Gefahr, wenn wir neben der erstklassigen persönlichen Beratung nicht stets auch die zeitgemässe Informationstechnologie einsetzten würden. Als Versicherungsbroker müssen wir die administrativen Aufgaben und die Arbeitsabläufe zwischen Broker, Kunde und Versicherungen mit der jeweils modernsten digitalen Technologie möglichst effizient standardisiert und automatisiert abwickeln.
Was sind Ihre jüngsten Anstrengungen, um dieses informationstechnologische Ziel zu erreichen?
Urs Thalmann: Wir haben uns entschieden, bei der Brokersoftware vom bisherigen System «winVS office» auf «winVS next» zu wechseln. Derzeit stehen wir in der Vorbereitungsphase des Wechsels. Die definitive Umstellung soll in rund einem halben Jahr vollzogen werden.
Was waren die hauptsächlichen Beweggründe für diesen Wechsel?
Urs Thalmann: Wir erfüllen mit diesem Wechsel den Grundsatz, im Dienste der Kunden die modernste Brokersoftware einzusetzen. Bedeutende Schritte nach vorne sind namentlich das eingebaute fortschrittliche Customer-Relationship-Management mit der digitalen Erfassung der spezifischen Kundenbedürfnisse sowie die durchgängige Automatisierung und Optimierung der Arbeitsabläufe. Dazu kommen die Anbindung an die anspruchsvollen Microsoft-Lösungen und generell die bestmögliche Unterstützung unserer Qualitätsbestrebungen.
Was unternehmen Sie bis zum Vollzug des Wechsels?
Urs Thalmann: Zuerst werden die bestehenden Datenbanken analysiert und die Daten bereinigt. Dann werden die von der neuen Software zu automatisierenden Arbeitsabläufe definiert und abgebildet. Wenn die gesamte Software unternehmensspezifisch einsatzbereit ist, erfolgen bis zur endgültigen Umstellung Testläufe und damit verbundene Optimierungen. All das geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Software-Lieferanten.
Wie sind die Mitarbeitenden in diese Vorbereitungsphase eingebunden?
Urs Thalmann: Intensive Nutzerinnen und Nutzer unserer Informationstechnologie werden in der Vorbereitungsphase speziell geschult und bei den Testläufen eingesetzt. Damit ist sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Mitarbeitenden frühzeitig berücksichtig werden. Die ausgewählten «Poweruser» werden dann nach der definitiven Einführung der neuen Software ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen und ihre Fragen beantworten. Natürlich müssen vor der Umstellung alle Mitarbeitenden genügend vorbereitet werden.
Was sind die Knackpunkte bei Ihrem Umstellungsprozess?
Urs Thalmann: Wir verfügen bisher über drei Datenbanken aus zwei Brokersoftwareprodukten. Das alles muss sauber zusammengeführt werden. Ein weiterer Knackpunkt besteht aus der Abbildung und Harmonisierung der Arbeitsabläufe, die zu automatisieren sind. Sehr wichtig sind überdies die Schulung und der Einsatz der ausgewählten «Poweruser» sowie die Schulung und Vorbereitung der übrigen Mitarbeitenden. Dabei geht es namentlich darum, die Akzeptanz der neuen Software sowie das Tagesgeschäft während der ganzen Umstellung möglichst reibungslos sicherzustellen.